03.05.2022
Ganz wichtig: Sie dürfen informieren. Sie dürfen aber niemals direkt am Telefon verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein bestehender Kunde ist oder ein neuer Kontakt. Doch es kommt hier auf die Feinheiten an.
Zwei Beispiele zum verdeutlichen:
1. Angenommen Sie betreiben eine Kfz-Werkstätte. Ein Kunde bringt sein Fahrzeug zu Ihnen zur Reparatur. Dabei stellen Sie fest, dass mehr kaputt ist als Sie bei der ersten Besichtigung angenommen haben. Sie müssen jetzt Ihren Kunden am Telefon darüber informieren – und Sie dürfen ihn fragen, ob Sie die erweiterte Reparatur durchführen dürfen. Diese Art des Telefonverkaufs ist erlaubt.
2. In meinem zweiten Beispiel sind Sie ein Fahrzeughändler und es kommt ein neues Modell auf den Markt. Jetzt dürfen Sie Ihren Kunden zwar darüber informieren, dass ein neues Fahrzeug am Markt ist – Sie dürfen das KFZ aber nicht zum Kauf anbieten. Denn sonst würden Sie gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen.
Waltraud Richter - 12:21:39 @ Rechtliche Informationen | Kommentar hinzufügen
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